Verfahrensdetails
Verfahrensstatus
Vorl. Verfahren
Vorläufige Insolvenzverwaltung
Frühzeitige Kontaktaufnahme möglich
Veröffentlichungen (3)
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.03.2026
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Villa Hartmann, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden
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Dessau-Roßlau
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