Die Anfechtungsfrist bestimmt, wie weit vor dem Insolvenzantrag getätigte Rechtshandlungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Je nach Anfechtungsgrund beträgt sie zwischen 1 Monat und 10 Jahren.
Erklärung
Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129–147 InsO ermöglicht dem Insolvenzverwalter, vor der Insolvenz vorgenommene Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Die Fristen variieren je nach Anfechtungsgrund:
- Kongruente Deckung (§ 130 InsO): 3 Monate vor dem Insolvenzantrag - Inkongruente Deckung (§ 131 InsO): 3 Monate vor dem Antrag - Unmittelbar nachteilige Handlungen (§ 132 InsO): 3 Monate - Vorsätzliche Benachteiligung (§ 133 InsO): 10 Jahre (4 Jahre bei Bargeschäften) - Unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO): 4 Jahre - Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO): 1 Jahr
Die Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Insolvenzantrags, nicht der Eröffnung. Das Bargeschäftsprivileg (§ 142 InsO) schützt Zug-um-Zug-Geschäfte in der Regel vor der Anfechtung.
Rechtsgrundlage: §§ 129–147 InsO
Die §§ 130–136 InsO definieren verschiedene Anfechtungstatbestände mit unterschiedlichen Zeiträumen. § 142 enthält das Bargeschäftsprivileg.
Verwandte Begriffe
Passende Ratgeber-Artikel
Häufig gestellte Fragen
Können auch Zahlungen von vor 10 Jahren angefochten werden?
Ja, bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung nach § 133 InsO beträgt die Anfechtungsfrist bis zu 10 Jahre. Der Insolvenzverwalter muss allerdings nachweisen, dass der Empfänger Kenntnis von der Benachteiligungsabsicht hatte.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.