51 wichtige Begriffe des Handels- und Gesellschaftsrechts verständlich erklärt — von GmbH bis Zwangsvollstreckung.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Sie erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro und eignet sich besonders für größere Unternehmen und Börsengänge.
Der Geschäftsführer ist das gesetzliche Vertretungsorgan einer GmbH oder UG. Er wird von den Gesellschaftern bestellt, leitet die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Er unterliegt besonderen Sorgfalts- und Haftungspflichten.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH. Sie fasst Beschlüsse über grundlegende Angelegenheiten der Gesellschaft wie Gewinnverwendung, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Satzungsänderungen und Auflösung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie zeichnet sich durch eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aus und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird und wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Informationen über Kaufleute und Handelsgesellschaften enthält. Es besteht aus Abteilung A (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften).
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft mit zwei Arten von Gesellschaftern: dem Komplementär, der persönlich und unbeschränkt haftet, und dem Kommanditisten, der nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die den Prokuristen ermächtigt, alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäften vorzunehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Ausgenommen sind Grundstücksgeschäfte.
Das Stammkapital ist das in der Satzung festgelegte Haftungskapital einer GmbH. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen und wird von den Gesellschaftern als Stammeinlagen aufgebracht. Es dient als Gläubigerschutz und Mindestausstattung der Gesellschaft.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH, die mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden kann. Sie muss 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das GmbH-Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Absonderung ist das Recht eines Gläubigers, aus einem bestimmten Gegenstand der Insolvenzmasse bevorzugt befriedigt zu werden. Typische Absonderungsrechte sind Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte.
Die Abtretungsfrist (auch Wohlverhaltensperiode genannt) bezeichnet den Zeitraum, in dem der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten muss, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Seit der Reform von 2020 beträgt die Frist einheitlich drei Jahre (§ 287 Abs. 2 InsO), zuvor waren es sechs Jahre.
Die Anfechtungsfrist bestimmt, wie weit vor dem Insolvenzantrag getätigte Rechtshandlungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden können. Je nach Anfechtungsgrund beträgt sie zwischen 1 Monat und 10 Jahren.
Der Arbeitsvertrag ist die vertragliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit August 2022 gelten erweiterte Nachweispflichten durch das Nachweisgesetz (NachwG), die zahlreiche Pflichtangaben im Arbeitsvertrag vorschreiben. Ein Verstoß kann Bußgelder bis zu 2.000 EUR je Einzelfall nach sich ziehen.
Aufbewahrungspflichten verpflichten Unternehmer und Kaufleute, geschäftliche Unterlagen für bestimmte Zeiträume aufzubewahren (§ 257 HGB, § 147 AO). Die wichtigsten Fristen sind 10 Jahre für Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und Inventare sowie 6 Jahre für Handelsbriefe und sonstige steuerrelevante Unterlagen.
Die Aufrechnung ermöglicht es einem Gläubiger, seine Forderung gegen den Schuldner mit einer Gegenforderung des Schuldners zu verrechnen. Im Insolvenzverfahren ist die Aufrechnung grundsätzlich zulässig, aber in bestimmten Fällen eingeschränkt.
Kontrollorgan einer Kapitalgesellschaft, das den Vorstand bzw. die Geschäftsführung überwacht und bestellt.
Aussonderung ist das Recht, einen Gegenstand aus der Insolvenzmasse herauszuverlangen, der nicht dem Schuldner gehört. Typische Fälle sind unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren, Leasinggüter und treuhänderisch gehaltenes Vermögen.
Ein Bargeschäft ist eine unmittelbare Leistung Zug um Zug, die von der Insolvenzanfechtung privilegiert ist (§ 142 InsO).
Der Berichtstermin ist eine Gläubigerversammlung, in der der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Aussichten einer Fortführung des Unternehmens berichtet (§ 156 InsO). Die Gläubiger entscheiden auf dieser Grundlage über den weiteren Verfahrensverlauf, insbesondere ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt werden soll.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzversorgung für das Alter, geregelt im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung – sie können Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in eine Betriebsrente umwandeln.
Die Betriebsfortführung ist die Weiterführung des Geschäftsbetriebs eines insolventen Unternehmens während des Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung darüber trifft der Insolvenzverwalter bzw. die Gläubigerversammlung.
Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer, die von der Bundesagentur für Arbeit an jeden Betrieb vergeben wird, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist Pflicht für die Meldung zur Sozialversicherung und muss vor der ersten Mitarbeiteranmeldung beantragt werden.
Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er kann in Betrieben mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet werden (§ 1 BetrVG). Der Betriebsrat hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Sie ist steuerlich relevant für die Gewerbesteuer-Zerlegung und die Zuordnung von Einkünften.
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag als Teil des Jahresabschlusses.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen. Die Benennung ist nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG verpflichtend, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, oder wenn besondere Datenkategorien verarbeitet werden.
Ein Debt-to-Equity-Swap ist die Umwandlung von Forderungen eines Gläubigers in Eigenkapitalanteile am Schuldnerunternehmen. Das Instrument wird insbesondere bei der Sanierung im Insolvenzplanverfahren eingesetzt und reduziert die Schuldenlast des Unternehmens.
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 InsO). Sie ist ein eigenständiger Eröffnungsgrund, der ausschließlich vom Schuldner selbst geltend gemacht werden kann. Die Prognose erstreckt sich in der Regel auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
Ein Eigenantrag ist ein Insolvenzantrag, den der Schuldner selbst beim Insolvenzgericht stellt. Bei juristischen Personen ist die Geschäftsführung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gesetzlich zur Stellung eines Eigenantrags verpflichtet (Insolvenzantragspflicht).
Die Eigenverwaltung ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Statt eines Insolvenzverwalters wird ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht.
Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist. Er darf eine Firma führen und unterliegt den Vorschriften des HGB.
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform für einen alleinigen Inhaber. Es erfordert kein Mindestkapital und keine Eintragung ins Handelsregister (außer bei Kaufleuten als e.K.).
Die Erbenhaftung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Erben, für die Schulden des Erblassers einzustehen (§ 1967 BGB). Der Erbe haftet grundsätzlich unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen, kann die Haftung aber durch gesetzliche Schutzmechanismen auf den Nachlass begrenzen. Die Nachlassinsolvenz ist eines der wichtigsten Instrumente zur Haftungsbegrenzung.
Die Forderungsanmeldung ist der formelle Prozess, mit dem Gläubiger ihre Ansprüche gegen den insolventen Schuldner beim Insolvenzverwalter geltend machen. Sie muss schriftlich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erfolgen und ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Verteilung.
Ein Fremdantrag ist ein Insolvenzantrag, den ein Gläubiger gegen den Schuldner beim Insolvenzgericht stellt. Der Gläubiger muss seine Forderung und den Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit) glaubhaft machen und ein rechtliches Interesse an der Verfahrenseröffnung nachweisen.
Die GbR ist die einfachste Personengesellschaft im deutschen Recht. Sie entsteht durch einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck ohne besondere Formvorschriften.
Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Der Gesellschaftsvertrag (bei der GmbH auch „Satzung") ist die rechtliche Grundlage einer Gesellschaft. Er regelt Zweck, Kapital, Geschäftsführung, Gewinnverteilung und Auflösung der Gesellschaft.
Die Gewerbeanmeldung ist die offizielle Registrierung einer gewerblichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt. Sie ist für alle Gewerbetreibenden gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 GewO).
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewinn eines Gewerbebetriebs. Der Steuersatz ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag (3,5 %) multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).
Der Gläubigerausschuss ist ein Überwachungsorgan im Insolvenzverfahren, das die Interessen der Gläubiger gegenüber dem Insolvenzverwalter vertritt. Er unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Verwalters.
Der Gläubigerbeirat (auch Gläubigerausschuss) ist ein fakultatives Gremium im Insolvenzverfahren, das die Gläubigerinteressen vertritt. Er überwacht den Insolvenzverwalter und wirkt bei wichtigen Entscheidungen mit.
Die Gläubigerbenachteiligung ist die zentrale Voraussetzung jeder Insolvenzanfechtung nach § 129 InsO. Sie liegt vor, wenn eine Rechtshandlung des Schuldners die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger verschlechtert hat. Ohne Gläubigerbenachteiligung kann keine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter erfolgen.
Die Gläubigerversammlung ist das Organ der Gläubigerschaft im Insolvenzverfahren. Sie wird vom Insolvenzgericht einberufen und entscheidet über wichtige Verfahrensfragen wie die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens, die Bestellung eines Gläubigerausschusses und den Insolvenzplan.
Die Globalzession ist die Sicherungsabtretung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen eines Unternehmens an einen Kreditgeber (typischerweise eine Bank). Sie dient der Kreditsicherung und begründet im Insolvenzverfahren ein Absonderungsrecht. Problematisch ist die Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei der eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) übernimmt. So wird die unbeschränkte Haftung faktisch auf das GmbH-Vermögen begrenzt.
Notariell beurkundetes Protokoll über die Gründung einer Kapitalgesellschaft, das die wesentlichen Beschlüsse und Erklärungen der Gründer festhält.
Haftung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für Schäden oder Verbindlichkeiten einzustehen. Im Gesellschaftsrecht unterscheidet man zwischen beschränkter Haftung (GmbH, UG) und unbeschränkter Haftung (GbR, OHG, Einzelunternehmen).
Die Handelsregistereintragung ist die Aufnahme eines Unternehmens oder einer Tatsache in das beim Amtsgericht geführte Handelsregister. Kapitalgesellschaften entstehen erst mit der Eintragung. Sie erfordert in der Regel eine notarielle Anmeldung.
Die Handelsregisternummer (HR-Nummer) ist die eindeutige Kennung eines Unternehmens im Handelsregister. Sie besteht aus der Registerart (HRA/HRB) und einer Nummer, vergeben vom zuständigen Registergericht.
Die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB ist eine handelsrechtliche Vertretungsmacht, die ein Kaufmann einem Mitarbeiter für Geschäfte erteilen kann, die der Betrieb eines Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt. Sie ist enger gefasst als die Prokura und wird nicht ins Handelsregister eingetragen.
Die Handwerksrolle ist ein von den Handwerkskammern (HWK) geführtes öffentliches Verzeichnis aller Betriebe, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben. Die Eintragung ist Voraussetzung für den selbstständigen Betrieb eines Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO). Ohne Eintragung drohen Bußgelder und Betriebsuntersagung.
Gesetzliche Pflichtmitgliedschaft für alle Gewerbetreibenden in Deutschland mit Beratungs-, Prüfungs- und Interessenvertretungsfunktion.
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Die Insolvenzanfechtung ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, Rechtshandlungen, die vor der Verfahrenseröffnung vorgenommen wurden und die Gläubiger benachteiligen, rückgängig zu machen. Der Empfänger muss die erhaltene Leistung an die Insolvenzmasse zurückgewähren.
Der Insolvenzantrag ist der formelle Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht. Er kann als Eigenantrag vom Schuldner oder als Fremdantrag von einem Gläubiger gestellt werden. Bei juristischen Personen besteht eine Antragspflicht.
Eine Insolvenzbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung von Informationen zu Insolvenzverfahren durch das zuständige Amtsgericht. Sie umfasst Eröffnungsbeschlüsse, Prüfungstermine, Verteilungsverzeichnisse und Aufhebungsbeschlüsse.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren ist das vorläufige Verfahren zwischen Antragstellung und Eröffnungsbeschluss. In dieser Phase prüft das Gericht die Zulässigkeit des Antrags, bestellt ggf. einen Gutachter und ordnet Sicherungsmaßnahmen an. Es dient dem Schutz der Insolvenzmasse vor Verschlechterung.
Insolvenzfeste Rechte sind Rechtspositionen, die durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht berührt werden und unabhängig vom Verfahren fortbestehen. Dazu gehören dingliche Rechte wie Eigentum, Grundschulden und Pfandrechte sowie bestimmte vertragliche Positionen wie Mietverträge über Wohnraum.
Eine Insolvenzforderung ist ein Anspruch eines Gläubigers gegen den Schuldner, der bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde. Insolvenzforderungen werden zur Insolvenztabelle angemeldet und quotal befriedigt.
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern ausstehende Lohnansprüche für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ersetzt. Es sichert Beschäftigte vor Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ab.
Die Insolvenzgeldumlage ist eine von allen Arbeitgebern gezahlte Umlage zur Finanzierung des Insolvenzgelds nach dem SGB III.
Das Insolvenzgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist. Es entscheidet über die Eröffnung des Verfahrens, bestellt den Insolvenzverwalter und überwacht den Verfahrensablauf.
Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (Neuerwerb). Sie bildet die Grundlage für die Befriedigung der Gläubiger und die Deckung der Verfahrenskosten.
Der Insolvenzplan ist ein Sanierungsinstrument, das eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse ermöglicht. Er wird vom Schuldner oder Insolvenzverwalter vorgelegt und muss von den Gläubigergruppen angenommen und vom Gericht bestätigt werden.
Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil an, den Gläubiger aus der Insolvenzmasse auf ihre angemeldeten Forderungen erhalten. In Deutschland liegt die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen zwischen 3 und 5 Prozent.
Die insolvenzrechtliche Vergütung ist die Bezahlung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit, geregelt in der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Sie berechnet sich als Regelsatz abhängig von der Insolvenzmasse und kann durch Zu- oder Abschläge angepasst werden. Die Vergütung ist Masseverbindlichkeit und wird vorrangig vor den Insolvenzgläubigern bedient.
Insolvenzreife liegt vor, wenn ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) eingetreten ist.
Das Insolvenzstrafrecht umfasst Straftatbestände im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, insbesondere Bankrott (§ 283 StGB), Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB) und Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB).
Die Insolvenztabelle ist ein offizielles Verzeichnis aller im Insolvenzverfahren angemeldeten Gläubigerforderungen. Sie wird vom Insolvenzverwalter geführt und enthält Angaben zu Betrag, Rang und Status jeder Forderung (festgestellt oder bestritten).
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverschleppung ist die verspätete oder unterlassene Stellung eines Insolvenzantrags durch die Geschäftsleitung einer juristischen Person trotz Vorliegens eines Insolvenzgrundes. Sie ist strafbar und begründet eine persönliche Haftung der Geschäftsführer.
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV und wird aus der Insolvenzmasse gezahlt. Sie besteht aus einer Regelvergütung (abhängig von der Massegröße) plus Zuschlägen für besonderen Aufwand.
Der Jahresabschluss ist die jährliche Rechnungslegung eines Unternehmens. Er besteht bei Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und Lagebericht.
Eigenkapitalposition, die Einzahlungen der Gesellschafter über das Stammkapital hinaus erfasst (z.B. Aufgelder bei Kapitalerhöhungen).
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im Vorjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht übersteigen wird.
Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG, der die Geschäftsführung übernimmt.
Eine Konzerninsolvenz liegt vor, wenn mehrere Unternehmen eines Konzerns gleichzeitig oder nacheinander Insolvenzanträge stellen. Seit 2018 ermöglicht das Konzerninsolvenzrecht die Koordinierung der Verfahren.
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Er greift in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach einer Wartezeit von 6 Monaten. In Kleinbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern gilt das KSchG nicht, es gelten aber allgemeine Schutzvorschriften.
Auflösung und Abwicklung einer Gesellschaft durch Verwertung des Vermögens, Begleichung der Schulden und Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter.
Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn die Insolvenzmasse zwar ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, aber nicht genügt, um alle Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das Verfahren wird fortgeführt, aber die Verteilung folgt einer besonderen Rangfolge.
Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden. Sie haben Vorrang vor den Insolvenzforderungen der Gläubiger.
Masseverwalter ist eine ältere Bezeichnung für den Insolvenzverwalter, die aus der früheren Konkursordnung stammt. Heute wird der Begriff umgangssprachlich noch verwendet, die korrekte gesetzliche Bezeichnung nach der Insolvenzordnung ist jedoch Insolvenzverwalter.
Die Nachlassinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren über den Nachlass eines verstorbenen Schuldners. Sie schützt die Erben vor der Haftung mit ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.
Nachlassverbindlichkeiten sind die Schulden eines Verstorbenen (Erblassers), die auf die Erben übergehen (§ 1967 BGB). Sie umfassen Erblasserschulden, Erbfallschulden (z. B. Bestattungskosten, Vermächtnisse) und Nachlassverwaltungsschulden. Die Erben haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen, können die Haftung aber auf den Nachlass beschränken.
Forderungen, die im Insolvenzverfahren erst nach vollständiger Befriedigung aller regulären Insolvenzgläubiger bedient werden (§ 39 InsO).
Eine Verteilung von Vermögenswerten, die nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch aufgefunden oder realisiert werden.
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet. Bei der Gründung von GmbH und UG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags gesetzlich vorgeschrieben.
Die OHG ist eine Personenhandelsgesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haften. Sie wird im Handelsregister eingetragen und betreibt ein Handelsgewerbe.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Rechtsform speziell für Freiberufler. Als PartG mbB (mit beschränkter Berufshaftung) bietet sie eine Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler.
Das Pfandrecht gibt einem Gläubiger das Recht, sich aus dem Erlös eines bestimmten Vermögensgegenstands vorrangig zu befriedigen. In der Insolvenz begründet es ein Absonderungsrecht.
Der Prüfungstermin ist ein gerichtlicher Termin, in dem die beim Insolvenzverwalter angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft werden (§ 176 InsO). Der Verwalter, der Schuldner und die übrigen Gläubiger können einzelne Forderungen bestreiten. Unbestrittene Forderungen werden in der Insolvenztabelle festgestellt.
Die Regelinsolvenz ist das Standard-Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz ist kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Das Verfahren zielt auf Verwertung oder Sanierung des Unternehmens ab.
Abteilung des Amtsgerichts, die das Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Vereinsregister führt.
Die Restschuldbefreiung ist die gerichtliche Befreiung des Schuldners von seinen verbleibenden Verbindlichkeiten nach Abschluss des Insolvenzverfahrens. Sie wird natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase von 3 Jahren gewährt und ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Bei einer Sachgründung wird das Stammkapital einer Gesellschaft nicht durch Geldzahlung, sondern durch Einlage von Sachwerten (z. B. Maschinen, Immobilien, Patente, Unternehmensteile) erbracht. Im Gegensatz zur Bargründung ist ein Sachgründungsbericht und ggf. ein Wertgutachten erforderlich. Die Sachgründung ist aufwändiger und teurer als die Bargründung.
Der Sachwalter ist ein vom Gericht bestellter Aufsichtsführender bei Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Er überwacht die Geschäftsführung des Schuldners, kontrolliert die Kassenführung und wahrt die Gläubigerinteressen – hat aber keine eigene Verwaltungsbefugnis.
Sanierung bezeichnet die Rettung und Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens. Im Insolvenzkontext umfasst sie Maßnahmen wie Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren oder übertragende Sanierung zur Fortführung des Geschäftsbetriebs.
Gewinn, der durch den Erlass von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Sanierung entsteht und steuerlich begünstigt sein kann.
Der Schlusstermin ist die abschließende Gläubigerversammlung am Ende eines Insolvenzverfahrens. In ihm legt der Insolvenzverwalter seinen Schlussbericht vor, die Gläubiger nehmen Stellung zur Schlussrechnung, und das Gericht entscheidet über die Aufhebung des Verfahrens.
Die Schlussverteilung ist die letzte Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 196 InsO). Sie erfolgt, nachdem alle Vermögensgegenstände verwertet und alle streitigen Rechtsverhältnisse geklärt sind. Das Schlussverzeichnis legt die endgültige Insolvenzquote fest.
Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Er kann ein Frühindikator für spätere Insolvenz sein.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der vorläufigen Eigenverwaltung, die dem Schuldner bis zu drei Monate Zeit gibt, unter gerichtlichem Schutz einen Insolvenzplan zur Sanierung auszuarbeiten. Es setzt drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung voraus.
Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist die Übertragung einer Forderung zur Sicherung eines Kredits. In der Insolvenz des Sicherungsgebers begründet sie ein Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers.
Die Sicherungsübereignung ist die Übereignung von beweglichen Sachen zur Sicherung einer Forderung, bei der der Sicherungsgeber den unmittelbaren Besitz behält (§ 930 BGB). Im Insolvenzverfahren begründet sie ein Absonderungsrecht nach § 51 Nr. 1 InsO. Sie ist neben der Globalzession das wichtigste Kreditsicherungsmittel in der Unternehmensfinanzierung.
Der Sitz der Gesellschaft ist der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Ort, an dem die Gesellschaft ihren rechtlichen Wohnsitz hat. Er bestimmt das zuständige Registergericht und den Gerichtsstand.
Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht seit 2021 die vorinsolvenzliche Sanierung. Unternehmen können einen Restrukturierungsplan ohne förmliches Insolvenzverfahren durchsetzen.
Elektronisches Register zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften.
Der Treuhänder übernimmt im Verbraucherinsolvenzverfahren die Aufgaben des Insolvenzverwalters. Er verwaltet die pfändbaren Bezüge des Schuldners während der Wohlverhaltensphase und verteilt sie an die Gläubiger.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Sie ist ein Insolvenzgrund für juristische Personen.
Die Unternehmensbewertung in der Insolvenz dient der Ermittlung des Wertes eines insolventen Unternehmens für Verkauf, Sanierung oder Liquidation. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Fortführungswert (Going-Concern) und Liquidationswert (Zerschlagungswert). Die Bewertung beeinflusst die Entscheidung der Gläubiger über den weiteren Verfahrensweg.
Der Unternehmensgegenstand beschreibt im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister die Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft. Er ist bei GmbH und UG eine Pflichtangabe.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmer im EU-Binnenmarkt (§ 27a UStG). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist erforderlich für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen. Das Format in Deutschland ist DE + neunstellige Ziffernfolge.
Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für Privatpersonen und ehemals Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch. Nach 3 Jahren kann Restschuldbefreiung erlangt werden.
Die Verfahrenseröffnung ist der gerichtliche Beschluss, mit dem das Insolvenzverfahren formal eröffnet wird (§ 27 InsO). Mit der Eröffnung gehen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über, es tritt ein Vollstreckungsverbot ein, und alle Gläubiger werden zur Forderungsanmeldung aufgefordert.
Die Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens umfassen die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Sie werden vorrangig aus der Insolvenzmasse beglichen und müssen gedeckt sein, damit das Verfahren eröffnet werden kann.
Natürliche Personen können die Stundung der Verfahrenskosten beantragen, wenn ihr Vermögen nicht ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Einzelzwangsvollstreckungen gegen den Schuldner untersagt, um eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung sicherzustellen.
Gesellschaft, die vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht, wenn sich die Gründer zur gemeinsamen Gründung verpflichten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird vom Gericht im Eröffnungsverfahren bestellt, um das Schuldnervermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu prüfen. Er kann als „starker" (mit Verfügungsbefugnis) oder „schwacher" (mit Zustimmungsvorbehalt) vorläufiger Verwalter bestellt werden.
Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft (meist GmbH), die keinen Geschäftsbetrieb aufnimmt, sondern „auf Vorrat" gehalten wird, um sie bei Bedarf schnell an einen Erwerber zu übertragen. Der Kauf einer Vorratsgesellschaft (Mantelkauf) ermöglicht eine sofortige Geschäftstätigkeit ohne die übliche Gründungszeit.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ist eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige, die ab 2025 schrittweise eingeführt wird. Sie ergänzt die Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen um eine Kennung für die wirtschaftliche Tätigkeit und soll langfristig die Steuernummer ersetzen.
Die Wohlverhaltensphase (auch Wohlverhaltensperiode) ist der Zeitraum zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung. Sie beträgt seit der Reform 2020 drei Jahre, in denen der Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen muss.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Sie ist der wichtigste Insolvenzgrund und verpflichtet Geschäftsführer juristischer Personen zur unverzüglichen Stellung eines Insolvenzantrags.
Die Zwangsvollstreckung ist die staatliche Durchsetzung von Geldforderungen oder anderen Ansprüchen gegen einen Schuldner. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Einzelzwangsvollstreckung unzulässig und durch das kollektive Insolvenzverfahren ersetzt.
Eine Zweigniederlassung ist ein räumlich getrennter Teil eines Unternehmens, der im Geschäftsverkehr eine gewisse Selbstständigkeit besitzt, aber rechtlich unselbstständig ist (§ 13 HGB). Sie muss ins Handelsregister des Bezirks eingetragen werden, in dem sie sich befindet. Im Unterschied zur Betriebsstätte hat die Zweigniederlassung eine eigene Geschäftsleitung.
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sind die Grundlage jeder Unternehmensgründung. Unser Glossar erklärt die 51 wichtigsten Begriffe rund um Rechtsformen, Handelsregister und Gesellschaftsrecht — verständlich und mit Bezug zur aktuellen Gesetzgebung.
Jeder Begriff enthält eine kurze Definition, eine ausführliche Erklärung, die relevante Rechtsgrundlage und häufig gestellte Fragen. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.