Eine Insolvenzbekanntmachung ist die offizielle Veröffentlichung von Informationen zu Insolvenzverfahren durch das zuständige Amtsgericht. Sie umfasst Eröffnungsbeschlüsse, Prüfungstermine, Verteilungsverzeichnisse und Aufhebungsbeschlüsse.
Erklärung
Insolvenzbekanntmachungen werden nach § 9 InsO öffentlich bekannt gemacht und sind über das offizielle Portal insolvenzbekanntmachungen.de zugänglich. Die Veröffentlichung dient der Information aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger.
Typische Bekanntmachungen umfassen: Eröffnungsbeschluss mit Benennung des Insolvenzverwalters, Aufforderung zur Forderungsanmeldung mit Fristsetzung, Berichts- und Prüfungstermine, Verteilungsverzeichnis und Schlussrechnung sowie den Aufhebungsbeschluss.
Die Bekanntmachungen gelten als zugestellt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung vergangen sind (§ 9 Abs. 3 InsO). InsolvenzIndex erfasst und indexiert diese Bekanntmachungen stündlich.
Rechtsgrundlage: § 9 InsO
§ 9 InsO regelt die öffentliche Bekanntmachung von Entscheidungen im Insolvenzverfahren über das Internet.
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Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich Insolvenzbekanntmachungen?
Offizielle Bekanntmachungen werden auf insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. InsolvenzIndex (insolvenzindex.de) erfasst diese Daten und bietet zusätzlich Suchfunktionen, Filterung und E-Mail-Alerts.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).