Insolvenzfeste Rechte sind Rechtspositionen, die durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht berührt werden und unabhängig vom Verfahren fortbestehen. Dazu gehören dingliche Rechte wie Eigentum, Grundschulden und Pfandrechte sowie bestimmte vertragliche Positionen wie Mietverträge über Wohnraum.
Erklärung
Nicht alle Rechte gehen in der Insolvenzmasse auf oder werden vom Insolvenzverfahren erfasst. Insolvenzfeste Rechte bestehen unabhängig vom Verfahren fort und können von ihren Inhabern uneingeschränkt geltend gemacht werden.
Zu den wichtigsten insolvenzfesten Rechten gehören: Eigentum an Gegenständen, die sich beim Schuldner befinden (Aussonderungsrecht, § 47 InsO), dingliche Sicherungsrechte wie Grundschulden, Hypotheken und Pfandrechte (Absonderungsrecht, §§ 49–51 InsO), Aufrechnung, soweit die Voraussetzungen bei Verfahrenseröffnung vorlagen (§ 94 InsO), und bestimmte Miet- und Pachtverträge (§ 108 InsO).
Für Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens ist das Wissen um insolvenzfeste Rechte von großer praktischer Bedeutung: Wer unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, kann seine Waren zurückfordern. Wer eine Grundschuld besitzt, wird vorrangig aus dem Grundstückserlös befriedigt. Lizenzrechte können unter bestimmten Umständen ebenfalls insolvenzfest sein.
Rechtsgrundlage: §§ 47–51, 94, 108 InsO
§ 47 InsO regelt das Aussonderungsrecht für Gegenstände, die nicht zur Insolvenzmasse gehören. §§ 49–51 InsO betreffen die Absonderungsrechte. § 94 InsO schützt bestehende Aufrechnungslagen. § 108 InsO ordnet die Fortgeltung bestimmter Dauerschuldverhältnisse an.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Eigentumsvorbehalt insolvenzfest?
Ja, der einfache Eigentumsvorbehalt begründet ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Der Lieferant kann die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Insolvenzverwalter herausverlangen, sofern der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt wurde.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.