Auflösung und Abwicklung einer Gesellschaft durch Verwertung des Vermögens, Begleichung der Schulden und Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter.
Erklärung
Die Liquidation ist der geordnete Prozess der Beendigung einer Gesellschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Sie beginnt mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter und wird von einem oder mehreren Liquidatoren durchgeführt (in der Regel die bisherigen Geschäftsführer).
Der Liquidator muss ein Sperrjahr einhalten (§ 73 Abs. 1 GmbHG), in dem die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden. Erst nach Ablauf des Sperrjahres und Begleichung aller bekannten Schulden darf das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Die Gesellschaft wird dann im Handelsregister gelöscht.
Eine Liquidation setzt voraus, dass die Gesellschaft nicht überschuldet oder zahlungsunfähig ist – andernfalls muss ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 60–77 GmbHG, §§ 145–157 HGB
§§ 60–77 GmbHG regeln die Liquidation der GmbH. § 60 definiert die Auflösungsgründe, §§ 66–70 die Aufgaben der Liquidatoren, § 73 das Sperrjahr.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert eine GmbH-Liquidation?
Mindestens ein Jahr wegen des gesetzlichen Sperrjahres (§ 73 GmbHG). In der Praxis dauert die vollständige Abwicklung inkl. Schlussbilanzerstellung, Steuererklärungen und Löschung oft 1,5–3 Jahre.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).