Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt. Er kann ein Frühindikator für spätere Insolvenz sein.
Erklärung
Der Schuldnerverzug (§§ 286–292 BGB) tritt ein, wenn der Schuldner auf eine fällige und durchsetzbare Forderung trotz Mahnung nicht leistet. Bei kalendermäßig bestimmten Leistungsterminen oder bei Geldforderungen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang tritt der Verzug auch ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2, 3 BGB).
Im Kontext von Insolvenzen ist der Schuldnerverzug ein wichtiger Frühindikator. Häufen sich Zahlungsverzögerungen eines Geschäftspartners, kann dies auf drohende Zahlungsunfähigkeit hindeuten. Gläubiger sollten in solchen Fällen ihr Risikomanagement anpassen und ggf. Lieferungen nur gegen Vorkasse fortsetzen.
Rechtsgrundlage: §§ 286–292 BGB
§ 286 BGB regelt die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs, §§ 288–289 die Verzugszinsen und § 280 Abs. 2 den Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Verzugszinsen kann ich als Gläubiger verlangen?
Bei Verbrauchergeschäften beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Zusätzlich kann eine Pauschale von 40 EUR geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 5 BGB).
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.