Die Sicherungsabtretung (Sicherungszession) ist die Übertragung einer Forderung zur Sicherung eines Kredits. In der Insolvenz des Sicherungsgebers begründet sie ein Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers.
Erklärung
Bei der Sicherungsabtretung tritt ein Kreditnehmer (Sicherungsgeber) Forderungen gegen Dritte an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer, meist Bank) ab. Die Abtretung dient als Kreditsicherheit.
Häufigste Form ist die Globalzession: Der Kreditnehmer tritt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb an die Bank ab. In der Insolvenz hat der Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht (§ 51 Nr. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter hat das Einziehungsrecht für sicherungsabgetretene Forderungen (§ 166 Abs. 2 InsO) und darf einen Kostenbeitrag (4 % Feststellungs- + 5 % Verwertungskosten) einbehalten. Konflikte entstehen häufig zwischen Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Rechtsgrundlage: §§ 51, 166 InsO, §§ 398 ff. BGB
§ 51 Nr. 1 InsO gewährt dem Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht. § 166 Abs. 2 InsO regelt das Einziehungsrecht des Verwalters.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Kann der Insolvenzverwalter sicherungsabgetretene Forderungen einziehen?
Ja, nach § 166 Abs. 2 InsO hat der Insolvenzverwalter das Einziehungsrecht. Er darf von dem eingezogenen Betrag 4 % Feststellungs- und 5 % Verwertungskosten einbehalten. Der Rest steht dem Sicherungsnehmer zu.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).