Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ermöglicht seit 2021 die vorinsolvenzliche Sanierung. Unternehmen können einen Restrukturierungsplan ohne förmliches Insolvenzverfahren durchsetzen.
Erklärung
Das StaRUG trat am 1. Januar 2021 in Kraft und setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie um. Es bietet Unternehmen in der Krise neue Instrumente, bevor ein Insolvenzantrag nötig wird.
Kerninstrumente sind: der Restrukturierungsplan (ähnlich einem Insolvenzplan, aber ohne Insolvenz), die Stabilisierungsanordnung (gerichtlicher Vollstreckungsschutz für bis zu 8 Monate), das Restrukturierungsgericht als Anlaufstelle sowie der Restrukturierungsbeauftragte.
Das StaRUG greift nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit, nicht bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Arbeitnehmerrechte werden nicht berührt. Die Nutzung setzt eine frühzeitige Krisenidentifikation voraus.
Rechtsgrundlage: StaRUG (§§ 1–100)
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz regelt den präventiven Restrukturierungsrahmen als Alternative zum Insolvenzverfahren.
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Häufig gestellte Fragen
Wann kommt das StaRUG in Frage?
Das StaRUG kann genutzt werden, wenn drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt, das Unternehmen aber noch nicht zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Es ist besonders geeignet, wenn gezielt einzelne Gläubigergruppen (z.B. Banken) in die Restrukturierung einbezogen werden sollen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.