Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmer im EU-Binnenmarkt (§ 27a UStG). Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ist erforderlich für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen. Das Format in Deutschland ist DE + neunstellige Ziffernfolge.
Erklärung
Die USt-IdNr. dient der Identifikation von Unternehmern bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU. Sie wird benötigt für: innergemeinschaftliche Lieferungen (steuerfreie Warenlieferungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten), innergemeinschaftliche Erwerbe, bestimmte Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Staaten und die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren.
Die Beantragung erfolgt beim BZSt (online, schriftlich oder über das Finanzamt bei der steuerlichen Anmeldung). Die Vergabe dauert in der Regel wenige Tage. Unternehmer können die USt-IdNr. ihrer Geschäftspartner über das BZSt-Bestätigungsverfahren (qualifizierte Abfrage) prüfen lassen – dies ist bei innergemeinschaftlichen Lieferungen dringend empfohlen.
Wichtig: Die USt-IdNr. ersetzt nicht die Steuernummer beim Finanzamt. Sie ist eine zusätzliche Kennung für den EU-Geschäftsverkehr. Kleinunternehmer nach § 19 UStG können eine USt-IdNr. erhalten, benötigen sie aber nur, wenn sie Waren oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland beziehen.
Rechtsgrundlage: § 27a UStG
§ 27a UStG regelt die Erteilung der USt-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Pflicht zur Verwendung ergibt sich aus den Vorschriften über innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe (§§ 4 Nr. 1b, 6a, 18a UStG).
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nicht zwingend. Sie benötigen eine USt-IdNr. nur, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen in anderen EU-Staaten beziehen oder dorthin liefern. Für rein inländische Geschäfte reicht die Steuernummer des Finanzamts aus.
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