Die Vergütung des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV und wird aus der Insolvenzmasse gezahlt. Sie besteht aus einer Regelvergütung (abhängig von der Massegröße) plus Zuschlägen für besonderen Aufwand.
Erklärung
Die Vergütung wird nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Die Regelvergütung ist degressiv gestaffelt und richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse:
- Bis 25.000 €: 40 % der Masse - 25.001 – 50.000 €: 25 % - 50.001 – 250.000 €: 7 % - 250.001 – 500.000 €: 3 % - 500.001 – 25.000.000 €: 2 % - Über 25.000.000 €: 1 %
Zuschläge können für besonderen Aufwand gewährt werden, z.B. bei Betriebsfortführung, umfangreichen Anfechtungsprozessen oder Sanierungsbemühungen. Auch ein Abschlag ist möglich, wenn die Aufgaben unterdurchschnittlich umfangreich waren. Die Vergütung muss vom Gericht festgesetzt werden.
Rechtsgrundlage: InsVV
Die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) regelt die Berechnung der Vergütung für Insolvenzverwalter, Treuhänder und Sachwalter.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Vergütung eines Insolvenzverwalters?
Die Vergütung ist degressiv gestaffelt und hängt von der Massegröße ab. Bei einer Masse von 100.000 € beträgt die Regelvergütung ca. 16.000 €. Zuschläge für besonderen Aufwand (z.B. Betriebsfortführung) können die Vergütung erheblich erhöhen.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).