Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Nummer, die von der Bundesagentur für Arbeit an jeden Betrieb vergeben wird, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt. Sie ist Pflicht für die Meldung zur Sozialversicherung und muss vor der ersten Mitarbeiteranmeldung beantragt werden.
Erklärung
Jeder Arbeitgeber in Deutschland benötigt eine Betriebsnummer, sobald er den ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter einstellt – auch bei Minijobs (450-EUR-Basis) ist sie erforderlich. Die Betriebsnummer wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben und dient der Identifikation des Arbeitgebers bei allen Meldungen zur Sozialversicherung.
Die Beantragung erfolgt online über den Betriebsnummern-Service (www.arbeitsagentur.de) oder telefonisch. Benötigt werden: Name und Anschrift des Arbeitgebers, Rechtsform, Wirtschaftszweig (NACE-Code), geplantes Datum der ersten Beschäftigung. Die Vergabe erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Ohne Betriebsnummer kann der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsmeldungen abgeben, keine Lohnabrechnungen ordnungsgemäß erstellen und kein Beitragskonto bei der Einzugsstelle führen. Die Betriebsnummer bleibt dem Betrieb dauerhaft zugeordnet und ändert sich auch bei einem Inhaberwechsel nicht.
Rechtsgrundlage: § 18i SGB IV
§ 18i SGB IV regelt die Vergabe der Betriebsnummer durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Betriebsnummer ist Voraussetzung für die Meldungen nach §§ 28a ff. SGB IV (Meldepflichten des Arbeitgebers zur Sozialversicherung).
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Betriebsnummer auch für Minijobber?
Ja, auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) benötigen Sie eine Betriebsnummer, da Meldungen an die Minijob-Zentrale mit der Betriebsnummer erfolgen. Beantragen Sie die Nummer rechtzeitig vor der ersten Einstellung.
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