Der Arbeitsvertrag ist die vertragliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit August 2022 gelten erweiterte Nachweispflichten durch das Nachweisgesetz (NachwG), die zahlreiche Pflichtangaben im Arbeitsvertrag vorschreiben. Ein Verstoß kann Bußgelder bis zu 2.000 EUR je Einzelfall nach sich ziehen.
Erklärung
Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden – auch mündlich. Allerdings verpflichtet das Nachweisgesetz den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Pflichtangaben sind u. a.: Name und Anschrift der Parteien, Beginn und ggf. Dauer des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung und Fälligkeit, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform zwingend (§ 14 Abs. 4 TzBfG) – eine mündliche Befristung ist unwirksam, es entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Sachgrundlose Befristungen sind auf maximal zwei Jahre begrenzt (§ 14 Abs. 2 TzBfG), bei neu gegründeten Unternehmen auf vier Jahre.
Wichtige Vertragsklauseln für Gründer: Probezeit (maximal 6 Monate), Wettbewerbsverbote (nur mit Karenzentschädigung wirksam, § 74 HGB), Überstundenregelungen, Geheimhaltungsklauseln und Nebentätigkeitsregelungen. Musterverträge aus dem Internet sollten stets auf die aktuellen gesetzlichen Anforderungen geprüft werden.
Rechtsgrundlage: NachwG, §§ 611a, 620 ff. BGB, TzBfG
Das Nachweisgesetz (NachwG) regelt die Nachweispflichten des Arbeitgebers. § 611a BGB definiert den Arbeitsvertrag. §§ 620 ff. BGB und das TzBfG regeln Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflichtangaben muss ein Arbeitsvertrag seit 2022 enthalten?
Seit August 2022 müssen Arbeitsverträge u. a. enthalten: Enddatum bei Befristung, Arbeitsort oder Hinweis auf wechselnde Orte, Tätigkeitsbeschreibung, Dauer der Probezeit, Vergütungsbestandteile getrennt aufgeschlüsselt, Arbeitszeit und Überstundenregelung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und Hinweis auf das Kündigungsverfahren.
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