Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag als Teil des Jahresabschlusses.
Erklärung
Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens. Auf der Aktivseite werden Vermögensgegenstände (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) aufgeführt, auf der Passivseite das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten (Fremdkapital). Beide Seiten müssen ausgeglichen sein (Bilanzsumme).
Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) sind zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet, ebenso Einzelkaufleute mit mehr als 80.000 EUR Gewinn oder 800.000 EUR Umsatz. Kleinunternehmer und Freiberufler können stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Im Insolvenzkontext ist die Bilanz relevant für die Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO.
Rechtsgrundlage: §§ 242–256a HGB, §§ 264–289 HGB
§ 242 HGB verpflichtet Kaufleute zur Bilanzerstellung. §§ 264–289 HGB enthalten besondere Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
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Häufig gestellte Fragen
Muss jedes Unternehmen eine Bilanz erstellen?
Nein. Zur Bilanzerstellung verpflichtet sind: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Einzelkaufleute über den Schwellenwerten (80.000 EUR Gewinn oder 800.000 EUR Umsatz). Freiberufler und Kleingewerbetreibende können eine EÜR erstellen.
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Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist eine vom Gericht bestellte Person, die das Vermögen des Schuldners verwaltet, verwertet und an die Gläubiger verteilt. Er übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse und ist zentraler Akteur im Insolvenzverfahren.