Die Unternehmensbewertung in der Insolvenz dient der Ermittlung des Wertes eines insolventen Unternehmens für Verkauf, Sanierung oder Liquidation. Maßgeblich ist die Unterscheidung zwischen Fortführungswert (Going-Concern) und Liquidationswert (Zerschlagungswert). Die Bewertung beeinflusst die Entscheidung der Gläubiger über den weiteren Verfahrensweg.
Erklärung
Im Insolvenzverfahren ist die Unternehmensbewertung essenziell für die Frage, ob ein Unternehmen fortgeführt, als Ganzes verkauft oder liquidiert werden soll. Der Insolvenzverwalter muss den Gläubigern im Berichtstermin eine fundierte Einschätzung des Unternehmenswertes vorlegen.
Der Fortführungswert (Going-Concern-Wert) bemisst sich danach, welchen Ertrag das Unternehmen bei Fortführung des Geschäftsbetriebs erwirtschaften kann. Er liegt in der Regel deutlich über dem Liquidationswert, wenn das Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell hat. Der Liquidationswert ergibt sich aus der Einzelveräußerung aller Vermögensgegenstände abzüglich der Verwertungskosten.
Besonderheiten der Bewertung in der Insolvenz: Immaterielle Vermögenswerte (Kundenstamm, Marke, Know-how) sind oft erheblich wertgemindert. Mitarbeiter und Geschäftsbeziehungen können durch die Insolvenz gefährdet sein. Zeitdruck mindert den erzielbaren Preis. Dennoch zeigt die Praxis, dass bei attraktiven Unternehmen im Insolvenzverfahren hohe Kaufpreise erzielt werden können, insbesondere weil der Erwerber das Unternehmen „bereinigt" ohne Altschulden übernimmt.
Rechtsgrundlage: §§ 156, 157, 159 InsO
§ 156 InsO verpflichtet den Verwalter zur Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage und Fortführungsaussichten. § 157 InsO regelt die Entscheidung der Gläubiger über die Verwertungsart. § 159 InsO betrifft die Verwertung der Insolvenzmasse.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Warum ist ein Unternehmen in der Insolvenz oft günstiger zu erwerben?
Der Erwerber übernimmt das Unternehmen ohne Altschulden und kann oft auch Verträge und Arbeitsverhältnisse selektiv übernehmen. Der Insolvenzverwalter steht zudem unter Verwertungsdruck, was die Verhandlungsposition des Käufers stärkt. Allerdings können attraktive Unternehmen auch in der Insolvenz hohe Preise erzielen, wenn mehrere Bieter konkurrieren.
Weitere Glossar-Einträge
Insolvenz
Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Sie ist der wirtschaftliche Zustand der Zahlungsunfähigkeit und bildet die Grundlage für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO).
Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren zur geordneten Abwicklung der Schulden eines zahlungsunfähigen Schuldners. Es dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger und kann die Sanierung oder Liquidation des Unternehmens zum Ziel haben.
Gläubiger
Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, dem der insolvente Schuldner Geld schuldet. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden, an der Gläubigerversammlung teilnehmen und erhalten am Ende eine anteilige Zahlung aus der Insolvenzmasse (Insolvenzquote).