Ueber die Haelfte aller Gruendungen in Deutschland startet nebenberuflich. Das hat gute Gruende: Sie behalten Ihr festes Einkommen, bleiben sozialversichert und koennen Ihre Geschaeftsidee risikoarm testen. Dieser Leitfaden erklaert alle rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Aspekte der nebenberuflichen Gruendung.
Ueberblick: Nebenberuflich gruenden
Die 7 Schritte zur nebenberuflichen Gruendung
Arbeitsvertrag pruefen, Genehmigung einholen
Max. 18-20 Stunden/Woche fuer den Nebenerwerb
Ueber den Hauptjob versichert bleiben
Einstufung als neben- vs. hauptberuflich
Formular ausfuellen, Nebengewerbe angeben
Steuererklaerung, USt und Kleinunternehmerregelung
Wann und wie Sie den Sprung wagen
1Arbeitgeber informieren und Genehmigung einholen
Bevor Sie nebenberuflich gruenden, muessen Sie Ihren Arbeitsvertrag und ggf. geltende Tarifvertraege sorgfaeltig pruefen. Viele Arbeitsvertraege enthalten Nebentaetigkeitsklauseln, die eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht vorsehen. Auch ohne solche Klauseln gibt es gesetzliche Grenzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Wettbewerbsverbot (§60 HGB): Sie duerfen nicht in direkter Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber taetig werden. Dies gilt fuer alle Arbeitnehmer, auch ohne vertragliche Regelung.
- Treuepflicht: Die Nebentaetigkeit darf Ihre Arbeitsleistung im Hauptjob nicht beeintraechtigen. Uebermüdung durch Nachtarbeit im Nebengewerbe kann ein Kuendigungsgrund sein.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die woechentliche Gesamtarbeitszeit (Hauptjob + Nebengewerbe) darf 48 Stunden nicht ueberschreiten (§3 ArbZG).
- Beamte: Fuer Beamte gilt eine strenge Genehmigungspflicht nach dem Bundesbeamtengesetz (§§97-99 BBG). Die Nebentaetigkeit muss schriftlich genehmigt werden.
Tipp: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich und lassen Sie sich die Genehmigung ebenfalls schriftlich bestaetigen. So haben Sie im Streitfall einen Nachweis. Oft reagieren Arbeitgeber positiver als erwartet – besonders wenn keine Konkurrenz besteht.
2Zeitgrenzen: Maximal 18-20 Stunden pro Woche
Die 18-20-Stunden-Grenze ist kein Gesetz, sondern ein Richtwert der Sozialversicherungstraeger. Entscheidend ist, ob die selbstaendige Taetigkeit zeitlich und wirtschaftlich untergeordnet bleibt oder zum Hauptberuf wird.
Die Krankenkasse prueft bei der Einstufung zwei Kriterien:
Zeitkriterium
Die woechentliche Arbeitszeit fuer die Selbstaendigkeit sollte unter 20 Stunden liegen. Ab 20 Stunden prueft die Kasse genauer.
Einkommenskriterium
Das Einkommen aus der Selbstaendigkeit sollte unter dem Arbeitnehmer-Bruttoeinkommen liegen. Uebersteigt es dieses regelmaessig, gilt die Selbstaendigkeit als hauptberuflich.
Wenn Sie im Nebengewerbe Mitarbeiter beschaeftigen (auch Minijobber), stuft die Krankenkasse Sie in der Regel als hauptberuflich selbstaendig ein – unabhaengig von Ihrer woechentlichen Arbeitszeit. Ausnahme: ein einzelner Minijobber bei ansonsten geringem Umfang.
3Sozialversicherung bei Nebengewerbe
Einer der groessten Vorteile der nebenberuflichen Gruendung: Solange die Selbstaendigkeit nebenberuflich bleibt, sind Sie vollstaendig ueber Ihren Hauptjob sozialversichert. Es fallen keine zusaetzlichen Sozialversicherungsbeitraege auf die Einkuenfte aus dem Nebengewerbe an.
Das betrifft alle vier Zweige der Sozialversicherung:
- Krankenversicherung: Versicherungsschutz ueber den Hauptjob, keine Zusatzbeitraege
- Rentenversicherung: Beitraege nur aus dem Arbeitnehmereinkommen
- Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen (Nebengewerbe bis 15h/Woche moeglich)
- Pflegeversicherung: Abgedeckt ueber die Krankenversicherung des Hauptjobs
4Krankenversicherungspflicht
Die Krankenversicherung ist der entscheidende Faktor bei der Frage neben- vs. hauptberuflich. Ihre Krankenkasse prueft regelmaessig, ob die Selbstaendigkeit noch nebenberuflich ist. Bei einer Einstufung als hauptberuflich selbstaendig muessen Sie sich selbst versichern.
Was passiert bei Umstufung?
- Die Pflichtversicherung in der GKV ueber den Arbeitgeber endet
- Sie muessen sich freiwillig gesetzlich (GKV) oder privat (PKV) versichern
- Der volle Beitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) wird auf Ihr Gesamteinkommen berechnet
- Die Familienversicherung fuer Ehepartner/Kinder kann entfallen
5Gewerbeanmeldung fuer das Nebengewerbe
Die Gewerbeanmeldung ist nach §14 GewO Pflicht, sobald Sie eine gewerbliche Taetigkeit aufnehmen – auch nebenberuflich. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde und kostet je nach Kommune zwischen 20 und 65 Euro.
Auf dem Anmeldeformular geben Sie an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt. Das hat folgende Konsequenzen:
- Automatische Meldung an das Finanzamt – Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Automatische Meldung an die IHK oder HWK – Beitragspflicht ab einem bestimmten Gewinn
- Meldung an die Berufsgenossenschaft – gesetzliche Unfallversicherung fuer Ihre Taetigkeit
- Freiberufler (§18 EStG) brauchen keine Gewerbeanmeldung – Meldung direkt beim Finanzamt genuegt
6Steuern und Kleinunternehmerregelung
Die Einkuenfte aus Ihrem Nebengewerbe muessen in der jaehrlichen Einkommensteuererklaerung angegeben werden. Die Gewinne werden mit Ihrem Arbeitnehmereinkommen zusammengerechnet und dem persoenlichen Steuersatz unterworfen. Fuer die Gewinnermittlung genuegt in der Regel eine einfache Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung (EUER) nach §4 Abs. 3 EStG.
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist fuer nebenberufliche Gruender besonders attraktiv: Liegt Ihr Jahresumsatz unter 25.000 Euro (Vorjahr) bzw. unter 100.000 Euro (laufendes Jahr), muessen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Steuerliche Pflichten im Ueberblick:
- Einkommensteuer: Anlage G (Gewerbe) oder S (Freiberuf) in der Steuererklaerung
- Gewerbesteuer: Erst ab 24.500 Euro Gewinn p.a. – bei kleinem Nebengewerbe meist nicht relevant
- Umsatzsteuer: Bei Kleinunternehmerregelung entfaellt die USt-Pflicht, sonst Voranmeldungen erforderlich
- Buchfuehrung: Einfache EUER genuegt bei Umsaetzen unter 600.000 Euro und Gewinnen unter 60.000 Euro p.a.
7Von nebenberuflich zu hauptberuflich wechseln
Der Wechsel in die hauptberufliche Selbstaendigkeit ist ein grosser Schritt, den Sie sorgfaeltig planen sollten. Es gibt keine festen Regeln, ab wann der Wechsel sinnvoll ist, aber folgende Indikatoren sprechen dafuer:
- Ihr Nebengewerbe erwirtschaftet regelmaessig ein Einkommen, das Ihren Lebensunterhalt deckt
- Sie stossen zeitlich an die 20-Stunden-Grenze und koennten mit mehr Zeit mehr verdienen
- Sie haben genuegend finanzielle Ruecklagen fuer mindestens 6-12 Monate ohne Einkommen
- Die Krankenkasse stuft Sie ohnehin als hauptberuflich selbstaendig ein
- Ihr Geschaeftsmodell ist validiert und die Nachfrage stabil
Beim Wechsel muessen Sie Ihre Krankenversicherung umstellen (freiwillig GKV oder PKV), die Altersvorsorge selbst organisieren und ggf. den Gruendungszuschuss der Agentur fuer Arbeit beantragen (§93 SGB III), sofern Sie vorher in die Arbeitslosigkeit wechseln.
Fazit
Die nebenberufliche Gruendung ist der sicherste Weg in die Selbstaendigkeit. Sie behalten Ihr festes Einkommen, bleiben sozialversichert und koennen Ihre Geschaeftsidee ohne existenzielles Risiko am Markt testen.
Achten Sie auf die Einhaltung der Zeitgrenzen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber transparent und nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Kleinunternehmerregelung in der Anfangsphase. Wenn Ihr Nebengewerbe stabil waechst, koennen Sie den Wechsel in die Hauptberuflichkeit gezielt planen.
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Zur Gruendungs-SucheHäufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Arbeitgeber ueber die nebenberufliche Selbstaendigkeit informieren?
Eine gesetzliche Informationspflicht besteht grundsaetzlich nicht, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine Nebentaetigkeitsklausel enthaelt. Allerdings ist es dringend empfohlen, den Arbeitgeber zu informieren, da eine Verletzung vertraglicher Regelungen zur Abmahnung oder Kuendigung fuehren kann. Verboten sind Nebentaetigkeiten, die in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen (§60 HGB, Wettbewerbsverbot). Pruefen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Tarifvertrag sorgfaeltig auf Nebentaetigkeitsklauseln.
Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich arbeiten?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Stundengrenze fuer nebenberufliche Selbstaendigkeit. Allerdings ist die 18-20-Stunden-Grenze ein wichtiger Richtwert: Die Krankenkasse stuft Sie als hauptberuflich selbstaendig ein, wenn die selbstaendige Taetigkeit zeitlich und wirtschaftlich ueberwiegt (mehr als 20 Stunden/Woche oder Einkommen hoeher als aus der Angestelltentaetigkeit). Zudem muessen Sie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachten: maximal 48 Stunden/Woche insgesamt (Hauptjob + Nebengewerbe).
Muss ich fuer ein Nebengewerbe Sozialversicherungsbeitraege zahlen?
Solange Ihre nebenberufliche Selbstaendigkeit zeitlich und wirtschaftlich unter der Hauptbeschaeftigung liegt, sind Sie ueber Ihren Hauptjob sozialversichert. Zusaetzliche Sozialversicherungsbeitraege fallen nicht an. Erst wenn die Krankenkasse die Selbstaendigkeit als hauptberuflich einstuft (mehr als 20 Stunden/Woche oder hoeheres Einkommen), muessen Sie sich selbst krankenversichern und die vollen Beitraege tragen.
Welche Steuern muss ich bei einem Nebengewerbe zahlen?
Die Einnahmen aus Ihrem Nebengewerbe unterliegen der Einkommensteuer und werden mit Ihrem Gehalt zusammengerechnet. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro jaehrlich faellt zusaetzlich Gewerbesteuer an. Bei der Umsatzsteuer koennen Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen, wenn Ihr Gesamtumsatz 25.000 Euro im Vorjahr nicht uebersteigt. Sie muessen eine jaehrliche Steuererklaerung abgeben, die die Anlage G (Gewerbebetrieb) oder Anlage S (Freiberufler) enthaelt.